Begleitetes Fahren ab 17
Mit Opa übers Land, mit Tantchen ins Café oder mal die Eltern chauffieren.
Auch der Freistaat Sachsen nimmt an dem Modellversuch "begleitetes Fahren ab 17" teil, und gibt Ihnen so die Möglichkeit schon früher aktiv am Steuer eines PKW am Straßenverkehr teilzunehmen.
Das begleitete Fahren soll beispielsweise dabei helfen Erfahrungen zu sammeln, und besondere Situationen durch den Rat erfahrener Begleitpersonen einschätzen zu lernen. Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, denn die Unfallzahlen bei der Gruppe der 18 bis 24 jährigen Fahrerinnen und Fahrer ist leider erschreckend hoch.
Natürlich steht Ihnen unsere Fahrschule von Beginn an zur Seite und führt Sie bis zur Prüfung. Die theoretische Prüfung darf übrigens frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Bedenken Sie dies bitte bei der zeitlichen Planung für Ihre Fahrausbildung.
Weitere Infos rund um das begleitete Fahren gibt es auf den folgenden Webseiten:
Regierungspräsidium Dresden - "begleitetes Fahren ab 17" im
Freistaat Sachsen