Die Praxis
Neben den "normalen" praktischen Ausbildungsstunden in
denen Sie die Fähig- und Fertigkeiten zum Umgang mit einem
Kraftfahrzeug erlernen, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor. (siehe unten)
Damit soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit gesenkt werden. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Damit soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit gesenkt werden. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Torsten Rösler
Übersicht zu den gesetzlich vorgeschrieben Sonderfahrten
| Bundes- oder Landstraße*1 | 5 Stunden |
| Autobahn*2 | 4 Stunden |
| Dämmerung oder Dunkelheit*3 | 3 Stunden |
| Bundes- oder Landstraße*1 | 3 Stunden |
| Autobahn*2 | 2 Stunden |
| Dämmerung oder Dunkelheit*3 | 1 Stunden |
| Bundes- oder Landstraße*1 | 3 Stunden |
| Autobahn*2 | 2 Stunden |
| Dämmerung oder Dunkelheit*3 | 1 Stunden |
| Bundes- oder Landstraße | 3 Stunden |
| Autobahn | 1 Stunden |
| Dämmerung oder Dunkelheit | 1 Stunden |
*1 Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
*2 Davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
*3 Zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und 2, mindestens bis zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten.
*4 Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis - Verordnung.