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Die Fahrschule
Fahrschule Torsten Rösler
Inh. Torsten Rösler Königsbrücker Landstrasse 62 01109 Dresden
Email: fahrschule.roesler@gmail.com

Tel.:/Fax: 0351 888 15 88
Mobiltel.: 0173 94 75 006
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Die Praxis

Neben den "normalen" praktischen Ausbildungsstunden in denen Sie die Fähig- und Fertigkeiten zum Umgang mit einem Kraftfahrzeug erlernen, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor. (siehe unten)
Damit soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit gesenkt werden. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Torsten Rösler

Übersicht zu den gesetzlich vorgeschrieben Sonderfahrten


Führerscheinklasse A1, A, B
Bundes- oder Landstraße*1 5 Stunden
Autobahn*2 4 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit*3 3 Stunden

Führerscheinklasse A1 auf A, A
Bundes- oder Landstraße*1 3 Stunden
Autobahn*2 2 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit*3 1 Stunden

Führerscheinklasse A (leistungsbeschränkt)
*4
zu A (leistungsunbeschränkt)*4
Bundes- oder Landstraße*1 3 Stunden
Autobahn*2 2 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit*3 1 Stunden

Führerscheinklasse B auf BE
Bundes- oder Landstraße 3 Stunden
Autobahn 1 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit 1 Stunden


*1 Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
*2 Davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
*3 Zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und 2, mindestens bis zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten.
*4 Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis - Verordnung.