Die Praxis

Neben den "normalen" praktischen Ausbildungsstunden in denen Sie die Fähig- und Fertigkeiten zum Umgang mit einem Kraftfahrzeug erlernen, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor. (siehe unten). Damit soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit gesenkt werden. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Torsten Rösler
Torsten Rösler

Übersicht zu den gesetzlich vorgeschrieben Sonderfahrten

Ersterwerb Führerscheinklasse A1, A2, A, B
Bundes- oder Landstraße*15 Stunden
Autobahn*24 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit*33 Stunden
Führerscheinklasse A1 auf A2 oder A2 auf A bei Besitz unter 2 Jahren
Bundes- oder Landstraße*13 Stunden
Autobahn*22 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit*31 Stunden
Führerscheinklasse B auf BE
Bundes- oder Landstraße*13 Stunden
Autobahn*21 Stunden
Dämmerung oder Dunkelheit*31 Stunden

*1 Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
*2 Davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
*3 Zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und 2, mindestens bis zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten.
*4 Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis - Verordnung.