Die Prüfung

Theoretische Prüfung Ersterwerb für die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T

Die Prüfung setzt sich aus 30 Fragen (20 Fragen Grundwissen und zehn Fragen Zusatzwissen) der jeweiligen Klasse zusammen.

Maximal zehn Fehlerpunkte dürfen gemacht werden. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn zwei Fragen mit einer Wertigkeit von fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet werden.

Theoretische Prüfung bei Erweiterung der Führerscheinklassen
(Besitz: Unter 2 Jahre)

Hier sind zehn Fragen aus dem Bereich Grundwissen und zehn weitere Fragen aus dem Zusatzwissen der jeweiligen Klasse zu beantworten. Sechs Fehlerpunkte sind zulässig.

Dauer der Theorieprüfung

Für die Beantwortung der Prüfungsfragebögen ist keine zeitliche Beschränkung in Form einer Höchstdauer festgelegt. Im Allgemeinen sollte eine Zeit von ca. 30 Minuten ausreichen.

Die praktische Prüfung

Bei der Prüfungsfahrt soll der Fahrschüler nachweisen, dass er fähig ist, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen selbstständig, verkehrsgerecht und sicher zu führen sowie seine Fahrweise dem jeweiligen Verkehrsfluss anzupassen.


Dabei muss er nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse für das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einbeziehung aller maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Hierzu gehört auch eine umweltbewusste und energiesparende Fahrweise.


Der Fahrschüler muss mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu Ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut sein.


Die praktische Prüfung dauert für den Erwerb des Führscheins der

  • Klasse B/BE 45 Minuten,
  • Klasse A1 45 Minuten,
  • Klasse A/A2 60 Minuten bei Ersterwerb,
  • Aufstiegsprüfung Motorrad 40 Minuten.

Fristen für Wiederholungsprüfungen

Die Zahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Es gibt jedoch eine Wartefrist bei nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfungen, die in der Regel nicht weniger als zwei Wochen betragen darf.

Identitätsprüfung des Fahrschülers

Sowohl vor der theoretischen wie vor der praktischen Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Fahrschülers zu überzeugen.

Prüfung vor dem Erreichen des Mindestalter

Die Fahrerlaubnisprüfung darf schon vor Erreichen des Mindestalters erfolgen, nämlich

  • die theoretische Prüfung frühestens drei Monate,
  • die praktische frühestens einen Monat

vor Erreichen des Mindestalters. In jedem Fall wird der Führerschein erst am Tage der Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt.